Unsere Leistungen für Bauherrschaften

Wir bieten eine breite Palette an Leistungen rund ums bauen und Immobilien an.

Somit können wir Sie umfassend für ein ganzes Projekt, oder Teile davon, beraten, betreuen und unterstützen.

So wie Sie es gerade benötigen oder brauchen.

Bauschäden und Mängel

SCHÄDEN UND MÄNGEL AN BAUWERKEN

Sind an Ihrem Bauwerk Bauschäden, Wassereintritte oder Mängel erkennbar?

 

Als Besteller des Werkes obliegt Ihnen die Rügeobliegenheiten. Das heisst Sie müssen den Unternehmer von den Mängeln in Kenntnis setzen.

 

Wir nehmen Schäden und Mängel auf und Beschreiben diese schriftlich, inkl. Bilddokumentation.

Danach Analysieren wir die Ursache, Beraten Sie betreffend der einzuleitenden Massnahmen und erarbeiten daraus ein Sanierungskonzept.

Für die Überwachung der fach- und sachgerechten Schaden- oder Mangelbehebung stehen wir ebenfalls an Ihrer Seite.

 

- Schaden-, Mangel-, Zustandsanalysen und Sanierungskonzepte

- Berichte, Baugutachten und Expertisen

- Betreuung und Überwachung der Schadensanierungsarbeiten

 

Rufen Sie uns an, und lassen Sie diese Schäden und Mängel aufnehmen, analysieren und beurteilen, damit diese Sanieren werden, bevor die Schäden die Bausubstanz zu sehr angreifen und weitere, möglicherweise kostenintensivere Folgeschäden nach sich ziehen.

 

Werkvertrag nach OR oder SIA

Je nach dem wie der Werkvertrag nach OR oder SIA abgeschlossen wurde, unterscheiden sich die Fristen und das vorgehen bei Bauschäden und Mängel.

Der Werkvertrag liegt den ausgeführten Arbeiten zu Grunde. Bei Mängeln oder Bauschäden wird die Abweichung zwischen der vertraglich vereinbarten Eigenschaft und der abgelieferten Eigenschaft (Ist-Zustand) des Werkes beurteilt.

Mängel können auch anerkannte Regeln der Baukunde sein, welche nicht vertraglich geregelt sind.

 

Bauabnahmen nach SIA 118

Die Fertigstellung des Werkes erfolgt durch die Anzeige der Bauleitung und setzt die Abnahme des vollendeten Werkes an.

Die Abnahme soll innert 30 Tagen ab der Anzeige der Fertigstellung erfolgen (SIA 118, Art. 158 Abs. 2).

Ohne eine ordentliche Bauabnahme der Vertragsparteien droht im Streitfall eine Uneinigkeit über den Zeitpunkt der Fertigstellung des Werkes. Somit kann ein Werk als stillschweigend und mängelfrei abgenommen angesehen werden.

Dann wird oft die Inbetriebnahme des Werkes als "Abnahmedatum" gesetzt.

 

Die Prüfobliegenheit liegt beim Besteller des Werkes. Wird ein Mangel bei der gemeinsamen Abnahme nicht geltend gemacht, so gilt dieser Mangel als genehmigt (SIA 118, Art. 168).

 

Fristenverlauf nach SIA

 Rügefristen von Mängel nach SIA 118, Art. 172

Die Mängel sollen aus Beweisgründen schriftlich Angezeigt (per Einschreiben) und die Beseitigung verlangt werden.

Beim Ablauf der 2-Jahres Rügefrist auf offene und versteckte Mängel (Mangelrüge jederzeit möglich), der 5-Jahres Rügefrist auf versteckte Mängel (Mangelrüge innerhalb 7 Tagen ab Entdeckung, gemäss Bundesgerichtsentscheid) oder der 10-Jahres Rügefrist auf absichtlich (arglistig) verschwiegene Mängel ist die Einhaltung der Fristen immens wichtig.

Das im Abnahmeprotokoll vermerkte Datum der erfolgten Abnahme der Baute ist von Bedeutung! Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Verjährungsfristen zu laufen.

Teilweise sind Abnahmeprotokolle mit Handwerkern an verschiedenen Daten vorgenommen worden, was den Fristenverlauf (Verjährung) und deren Einhaltung etwas komplizierter gestaltet, da diese Fristen gestaffelt ablaufen.

Wann immer möglich, soll das Abnahmedatum auf das Datum lauten, an welchem die Gesamtbaute abgenommen wird.

 

Verjährungsfristen nach SIA 118, Art. 

Die Frist zur Verjährung von offenen Mängeln beträgt 2 Jahre, bei verdeckten Mängeln beträgt diese 5 Jahre und bei absichtlich (arglistig) verschwiegenen Mängeln 10 Jahre ab dem Abnahmedatum.

Sollten Mängel erst kurz vor Ablauf einer Frist entdeckt werden, muss die Verjährung vor Ablauf der Frist unterbrochen werden. Diese Unterbrechung erfolgt auf Anhebung einer Klage, zB. mit einem Schlichtungsgesuch bei der Schlichtungsbehörde.

 

Einfacher wäre es, das die Gegenpartei/Unternehmer eine schriftliche Erklärung abgibt, dass er auf die Einrede der Verjährung für eine bestimmte Zeitdauer verzichtet.

 

Abnahme des Werkes nach Fertigstellung

Abnahmen von Gebäuden und Wohnungen nach der Erstellung

 

Nach dem erstellen von Gebäuden und Wohnungen wird eine Abnahme der Baute empfohlen, um mögliche Baumängel aufzunehmen, zu protokollieren und schriftlich anzuzeigen.

Mit der Bauabnahme erhalten mit den Abnahmeprotokoll auch die Handhabung zur Mängelbehebung aus der Erstellung der Baute. 

  • Die Unternehmer haften für die erbrachte Arbeitsleistung.
  • Die Bauherrschaft hat ein Anrecht auf ein vertragsgerechtes und mängelfreies Werk.

Wenn Sie unsicher sind mit der Qualität der Bausubstanz, wird dringend empfohlen fachkundige Unterstützung beizuziehen.

  • Haben Sie ein Haus gebaut und benötigen baufachliche Unterstützung bei der Bauabnahme im Rahmen der Übergabe mit dem Architekten.
  • Kauften Sie eine schlüsselfertiges Haus und und wünschen sich baufachliche Unterstützung bei der Abnahme mit dem Generalunternehmer.
  • Kauften Sie eine Wohnung im Stockwerkeigentum und und wünschen sich baufachliche Unterstützung bei der Abnahme mit dem Erbauer.

Mit einer fachkundigen Unterstützung bei der Abnahme werden neuralgische Punkte betrachtet und beurteilt.

 

Mangelaufnahme vor Ablauf der 2-Jahres Frist

Abnahme von Gebäuden und Wohnungen vor Ablauf der 2-Jahres Garantie (nach SIA 118)

 

Zwei Jahren nach der Bauabnahme verfällt die erste Frist zur Anzeige und Rüge von sichtbaren Mängeln am Bauwerk.

 

Vor Ablauf dieser Frist wird ebenfalls eine Abnahme vor Ablauf der 2-Jahres Garantiefrist der Baute empfohlen, um sichtbare Baumängel aufzunehmen, zu protokollieren und schriftlich anzuzeigen. 

Mit der dieser Mangelerhebung Erhalten sie die Handhabung zur Aufforderung zur Mängelbehebung im Rahmen der 2-Jahres Garantie.

Nach dieser Frist verwirkt sich das recht zur Behebung von sichtbaren Mängeln.

 

Mit einer fachkundigen Unterstützung bei dieser Mangelaufnahme werden Mängel aufgenommen und neuralgische Punkte kritisch betrachtet und das Risiko für einen zukünftigen Schaden beurteilt.

 

Wichtig ist, dass innerhalb der 2-Jahres Frist der Unternehmer seine Unschuld am Mangel beweisen muss.

 

Mangelaufnahme vor Ablauf der 5-Jahres Frist (innert 7 Tagen)

Rüge von versteckten Mängeln innerhalb der 5-Jahres Garantie (nach SIA 118)

 

Von zwei bis fünf Jahre nach der Bauabnahme können versteckte Mängel am Bauwerk angezeigt werden.

Die Anzeige solcher Mängel muss unmittelbar nach entdecken gerügt werden.

 

Mit einer fachkundigen Unterstützung, nach dem Erkennen von versteckten Mängeln, können diese aufgenommen, analysiert und protokolliert werden, sowie den Prozess zur Rüge des Unternehmers in Gang gebracht werden.

Gleichzeitig kann auch das Risiko für ein vergrössern des Schadens eingeschätzt werden und ob Sofortmassnahmen zur Schadenverhinderung eingeleitet werden müssen.

 

Wichtig ist, dass im Rahmen dieser 5-Jahres Frist eine Beweislastumkehr stattfindet und somit der Eigentümer dem Unternehmer den Mangel unmittelbar rügen muss, sowie die Schuld am Mangel beweisen muss.

Dies kann unter umständen nur mit grossen Aufwendungen nachgewiesen werden.

Durch Schaden- und Mangelaufnahmen, allenfalls auch Sondierungen von Bauteilen, sowie deren Protokollierungen und Dokumentation, muss dem Unternehmer der unterstellten Schaden nachgewiesen werden. 

 

SCHADEN- UND RISSPOTOKOLLE

Planen Sie ein Bauvorhaben in umbauter Umgebung, kann es sinnvoll sein die Baustruktur der Liegenschaften rund um den Bauperimeter auf Schäden oder Rissen sichernd aufzunehmen, um ungerechtfertigte Schadensforderungen durch Beschädigungen abzuwehren.

 

Aufnahmen von Schaden- und Rissprotokolle an Liegenschaften, inkl. Rissmonitoring.

Nachkontrolle der dokumentierten Schäden und Risse, zur Erhebung und Nachvollziehbarkeit von Veränderungen am Bauwerk.

 

Beweissicherne Bestandesaufnahmen

Wird in Ihrer Nachbarschaft oder auf dem Nachbargrundstück gebaut und stellen Sie Veränderungen an der eigenen Liegenschaft fest.

 

Beweissichernde Bestandesaufnahmen der Schäden an der Baustruktur, inkl. Nachkontrolle zur Nachvollziehbarkeit der Veränderungen.

 

Baufachliche Beratung zur Vorbereitung der Schadenseinforderungen, inkl. erstellen der Dokumente.

Beratung und Baukontrolle

Information und Beratung

Beratung von Bauherren, Bauherrinnen, Bauherrschaften, Investoren, Architekten und Planer, Liegenschaftsbesitzer und jene die es werden wollen, im ganzen Bau-, Sanierungs-, Renovations- und Unterhaltsprozess.

 

Ob beratend im Hintergrund, als Bauherrenvertreter mitten drin, auch vor Ort oder in einer anderen Art, sind wir Ihr Partner rund ums bauen und Immobilien.


Unsere Dienstleistungen in der Beratung erstrecken sich von der Idee zum Bauen oder Kaufen, Unterhalten, Sanieren und Renovieren, über das Planen, Bauen und Unterhalten, bis hin zum Rückbau oder Verkauf von Gebäuden, Immobilien und Liegenschaften.

In jedem Abschnitt sind besondere Augenmerke zu legen, und trotzdem immer den Blick auf das ganzheitliche zu behalten. Dies ist wichtig, um ein gutes Gelingen zu erreichen und somit mit purer Freude das Endresultat geniessen zu können.

Unsere Dienstleistungen richten sich an private, öffentliche und Institutionelle Bauträger, sowie an Liegenschaftsverwaltungen.

Studien und Konzepte

Studien und Konzepte zu erstellen sind eine Herausforderung, die wir gerne annehmen.

 

Konzeption von neuBauten und Bebauungen

Sie besitzen Bauland, oder haben vor welches zu erwerben, und möchten dies bebauen?

 

Mit einer Bebauungsstudie und -konzeption kann das machbare eingeschätzt werden, um daraus ein Projekt zur Baureife und Ausführung zu bringen.

 

Konzeption von Um- und anbauten

Sie brauchen in ihrem Haus mehr Platz und wollen erweitern, oder gar umnutzen?

 

Egal in welche Richtung eine Erweiterung gehen soll, ob horizontal oder vertikal, nach aussen, oben oder unten. Mit Ihren Ideen, sowie Vorstellungen, können wir die Möglichkeiten ausloten, um daraus das machbare zu verwirklichen.

 

Wohlfühloase in den eigenen vier Wänden.

 

Konzeption von sanierungen und renovationen

An Ihrer Baute nagt der Zahn der Zeit, Ihnen ist nach einer neuen Küche, einem neuen Badezimmer oder einem neuen Innendesign?

 

Mit Sanierungen und Renovationen hohlen Sie den alten Glanz wieder aus der Bausubstanz, oder auch eine komplett neue Art sich darin aufzuhalten.

 

Konzeption von energetischen Massnahmen

Besitzen Sie eine ältere Liegenschaft, welche mehr die Umwelt heizt als den Wohnraum?

 

Energieverbrauch zu vermindern und Nachhaltigkeit sind nicht nur Schlagworte.

Welche Massnahmen sind sinnvoll? Wie sieht es mit Subventionen aus?

Viele Fragen sind in diesem Bereich zu stellen, wofür es mehrere Antworten geben kann.

Jedes Gebäude hat seine eigene Geschichte und benötigt auch sein massgeschneidertes Konzept zur Sanierung.

 

Konzeption von Büros und austellungen

Sie ziehen in neue Büros, Ausstellung oder Laden?

Möchten Sie neuen Wind in Ihre Büros oder die in die Jahre gekommene Ausstellung bringen?

 

Für die Gestaltung der Räumlichkeiten oder den Mieterausbau sind brand- und sicherheitstechnische, sowie arbeitsrechtliche Anforderungen gültig, welche eingehalten werden müssen.

 

Gleichzeitig soll auch ein gutes Gefühl aus dem Innenausbau entstehen, in welchen wir doch viele Stunden damit verbringen, unseren täglichen Arbeiten und Tätigkeiten nachzugehen.

Planen und bauen

Planen, um gut und mit freude zu bauen

Eine gute Vorplanung, fachliches Bauwissen und Kenntnisse zu den der Regeln der Baukunst sind entscheidend, um Freude am bauen und am Endergebnis zu haben.

Dies sind Voraussetzungen, um Ihre Wünsche und Ideen planerisch

umzusetzen und die Baute mit einem tollen Gefühl zu erstellen.

 

Planen und bauen sind handwerkliche Kunst, welche nicht immer perfekt sein kann und ist.

Wo gearbeitet wird, sind Unzulänglichkeiten ärgerlich, aber nicht auszuschliessen.

Das ist menschlich.

 

Mit unserer Unterstützung sind Sie auf der sicheren Seite, damit planerische Fehler, früher erkennt werden und damit rechtzeitig reagiert werden kann, um Massnahmen zu Verbesserungen einzuleiten, bevor gebaut wird.

Und wenn bereits etwas nicht gut gebaut wurde, sind wissende Köpfe da, um mit den involvierten Parteien eine gangbare Lösung zu erarbeiten.

 

Deshalb begleiten wir Sie als Bauherrenberater oder Bauherrenvertreter, ob punktuell oder über den gesamten Bauprozess, um ein wachsames Auge auf die Dinge zu haben.

 

Baurecht und Baueingaben

Bau-, Planungsrecht und Baugesuche

Sie haben ein eigenes kleines Projekt entwickelt oder möchten ein Gartenhäuschen im Garten aufbauen?

 

Beim bauen sind Gesetze, Richtlinien, Normen, Empfehlungen und Ausführungsrichtlinien, welche laufend angepasst werden, einzuhalten.

Dies kann in der Planung oder Ausführung zu Unklarheiten oder gar Baumängel führen.

 

Wir sind mit unserer Erfahrung im Raumplanungs-, Planungs-, Baurecht und den Normen der SIA, sowie dem erstellen von Baugesuchen bestens betraut.

Werterhaltung an Bauten

Planung der Werterhaltung

Mit dem Unterhalt von Infrastrukturen wie Bauten, Gebäuden, Liegenschaften und bauliche Anlagen wird die Werterhaltung gewährleistet.

 

Künftige Unterhaltsarbeiten sind erkenn- und planbar, sowie in einem Unterhaltskonzept über die Lebensdauer von baulichen Anlagen erfassbar.

 

Das Ziel soll eine gut unterhaltene Liegenschaft zu besitzen, um weniger finanziellen Überraschungen zu erleben.

Zu den Aufwendungen der Werterhaltung, sind ebenfalls die Kosten für bauliche Veränderungen zu berücksichtigen, welche durch lang gehegte Wünsche und Vorstellungen entstehen.

Service

Rundum Betreuung

Nach dem Bauen ist vor dem Bauen!

 

Mit dem Bezug eines Gebäudes beginnt der Alterungsprozess.

Dieser ist nicht aufhaltbar, es kann jedoch einfach degegengewirkt werden.

Mit unserem Wissen und den geeigneten Werkzeugen kann dieser Prozess abgeschätzt und geplant, sowie Massnahmen eingeleitet werden.


Periodische Kontrollen sind der Schlüssel zum Werterhalt von Infrastrukturen und baulichen Anlagen, im und ums Haus.

Solche Kontrollen und Sichtungen des Zustandes Ihrer Infrastruktur wie Bauten, Gebäude, Liegenschaften und bauliche Anlagen, sind der erste Schritt zur Sicherung des Wertes. Aufbauend aus diesen Erkenntnissen und Ihren Vorstellungen ist es möglich ein Massnahmenplan zu erstellen und somit einen Unterhaltsplan abzuleiten.

 

Unser Service für periodische Kontrollen sind auch im flexiblen Abo erhältlich, nach Ihren Vorstellungen.

 

Fragen Sie und danach.

bauDESIgN

Bauen darf auch einen esthetischen Anspruch haben

Bauen lebt von Ideen und Emotionen und soll nicht langweilig sein...

Es muss aber auch nicht zu verspielt wirken.

 

Mit einfachen Ideen lassen sich tolle Lösungen in ein Bauwerk einfliessen, ohne übertrieben zu wirken.

 

Eine Baute ist für sich schon eine handwerkliche erstellte Baukunst.

bauDESIgN soll DAS gewisse Extra sein, dass wirkt.

 


Kontakt

Persönlicher Kontakt ist uns wichtig. Nur so kann man Vertrauen aufbauen.

Und Vertrauen braucht es in einen Partner, wenn es ums bauen und Immobilien geht.

 

Rufen Sie uns einfach persönlich an, um einen Termin zum Kennenlernen und Besprechen zu vereinbaren.

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Bis bald...

 

Euer rog-Team

 

mail@rog-bau-immo.ch

Tel: +41 (0)61 731 42 00

 

Geschäftsadresse:

In den Reben 4

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